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Rückbau von Atomkraftwerken

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind auf der Suche nach Unternehmen, die Arbeiten in Atomkraftwerken durchführen dürfen. Rückbau von Atomkraftwerken.

Grundvoraussetzungen:

Unternehmen:
Strahlenschutzbeauftragen (SSB)
§ 15 StrlSchV Genehmigung
Abgrenzungsvertrag im Strahlenschutz mit dem Kraftwerksbetreiber
Strahlenpass registrieren (zuständige Behörde / Regierungspräsidium)
Führen von personenbezogenen Dosimeter (SSB)
Strahlenschutzunterweisungen (1 x jährlich durch SSB)

Mitarbeiter:
Persönlicher Strahlenpass
Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Strahlenschutzuntersuchung, G25, G26, G41)
Zuverlässigkeitsüberprüfung (wird vom Kraftwerk für jeden zum Einsatz kommenden Mitarbeiter durchgeführt / 8 – 12 Wochen Prüfdauer)
Sicherheitspass mit aktuellen Eintragungen für Unterweisungen

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per Mail.
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