Subunternehmer im Baugewerbe: So gelingt die Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern ist im Baugewerbe üblich. Insbesondere der Fachkräftemangel lässt Unternehmen bisweilen keine andere Wahl, als Subunternehmer zu beauftragen ‒ dieses Vorgehen kann jedoch auch generell vorteilhaft sein. Auftragnehmer können mithilfe von Subunternehmern im Baugewerbe Großprojekte realisieren, die ansonsten ihre Kapazitäten übersteigen würden. Detaillierte Verträge und weitere Unterlagen helfen sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit problemlos abläuft. Hier erhalten Sie einen Überblick über grundlegende Vereinbarungen.
Typische Herausforderungen bei der Arbeit mit Subunternehmern im Baugewerbe
Manche Schwierigkeiten, die in der Zusammenarbeit mit Subunternehmern auftreten können, ergeben sich daraus, dass der Subunternehmer nicht im direkten Kontakt mit dem Bauherrn ist. Ansprechpartner für den Bauherrn ist stattdessen der Unternehmer, der das gesamte Projekt koordiniert, meist Generalunternehmer oder Hauptunternehmer genannt. Er vergibt Unteraufträge für verschiedene Bauleistungen an einen oder mehrere Subunternehmer, mit denen er möglicherweise zum ersten Mal zusammenarbeitet. Folgende Herausforderungen sind daher keine Seltenheit:
- Mangelnde Kompetenz oder Erfahrung: Jeder Subunternehmer wird versuchen, kompetent und erfahren aufzutreten. Ob das der Wahrheit entspricht, zeigt sich bisweilen erst, wenn das Projekt bereits begonnen hat – und es unter Umständen zu ersten Beanstandungen kommt.
- Streitigkeiten über die Bauleistungen: Der wahrscheinlich häufigste Streitpunkt mit Subunternehmern im Baugewerbe sind die genauen Leistungen und die Qualität, in der sie erbracht werden sollen – und meist beginnen die Meinungsverschiedenheiten erst, wenn es zu spät ist, weil die Leistungen nicht im Voraus klar genug definiert wurden.
- Fehlende Abstimmung: Wenn Zeitpläne nicht eingehalten werden, veraltete Pläne als Grundlage dienen oder ein Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht, kommt es unweigerlich zu Konflikten. Auch hier liegt meist eine unklare oder unzureichende Kommunikation zugrunde.
- Baubehinderungen: Wie in jeder Branche gibt es auch im Baugewerbe Subunternehmer, die unzuverlässig arbeiten. Nicht immer tragen sie jedoch selbst die Schuld für Verzögerungen – auch Krankheit, Lieferschwierigkeiten oder unvorhergesehene Streiks können zu Baubehinderungen führen, die das gesamte Projekt gefährden.
- Sprachprobleme: Gerade bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmern kann die Sprachbarriere zu Missverständnissen führen.
- Fehlende Vorleistung anderer Subunternehmer: Viele Bauleistungen bauen aufeinander auf. Erledigt ein Subunternehmer seine Leistungen nicht angemessen oder fristgerecht, können andere Subunternehmer unter Umständen nicht beginnen ‒ die Verzögerungen häufen sich.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie im Baugewerbe einen Subunternehmer beauftragen, stellen Sie sicher, dass das zulässig ist. Handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber mit VOB-Vertrag benötigen Sie die explizite schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.
Diese Unterlagen sollten Subunternehmer im Baugewerbe vorlegen können
Allgemein gilt: Beide Seiten sollten lieber zu viel als zu wenig miteinander kommunizieren. Viele Missverständnisse und Unstimmigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Erwartungen, Zeitpläne und Qualitätsansprüche schriftlich und im Detail festgehalten werden. Wichtigstes Werkzeug ist dazu der Subunternehmervertrag. Beide Partner können hier die verhandelten Konditionen verankern und vor allem auch die Leistungsfrage genau klären.
Hinweis: Als Rahmenvertrag für Subunternehmer im Bereich Bau kommt einerseits der Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und andererseits der VOB-Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in Betracht. Im Jahr 2018 wurden in das BGB Regelungen für Bauverträge aufgenommen, sodass die Unterschiede nicht mehr sehr groß sind. Dennoch gibt es noch Differenzen, zum Beispiel in Hinblick auf die Gewährleistung, das Rücktrittsrecht, die Abnahme und die Rechnungsstellung. Ein Vergleich kann sich auszahlen.
Die folgenden Unterlagen können Subunternehmer im Baugewerbe vorlegen oder auch einfordern, um die oben genannten Schwierigkeiten zu vermeiden:
- Unterlagen zu Kompetenz und Erfahrung: Meisterbriefe, Gewerbeanmeldungen, Ausbildungsnachweise, Referenzen zu bisher abgeschlossenen Projekten etc.
- Vereinbarungen über Leistungen: genaue Leistungsbeschreibung im Vertrag, detaillierte Regelungen zu Haftungsfragen (Mängelbeseitigung) und Vereinbarungen für den Fall, dass der Auftraggeber (Kunde) abspringt – kostenlose Vorlagen bietet beispielsweise die IHK
- Unterlagen für eine genaue Abstimmung: Meilensteine des Projekts im Vertrag oder in einem Ablaufplan, Vereinbarung fortlaufender Qualitätskontrollen direkt auf der Baustelle
- Vereinbarung für den Fall einer Baubehinderung: Regelungen vorab im Vertrag klären, ggf. Ausweichzeitfenster vereinbaren
- Schriftform zur Umgehung von Sprachproblemen: schriftliche Vereinbarungen, Verträge ggf. in muttersprachlicher Übersetzung
- Vereinbarung für den Fall fehlender Vorleistungen: genaue Regelungen und ggf. Ausweichzeitfenster
Je nach Projekt kann es sinnvoll sein, weitere Unterlagen des Subunternehmers anzufordern, darunter etwa einen Handelsregisterauszug oder Nachweise über die Zahlung der Mindestlöhne und Sozialversicherungsbeiträge von Mitarbeitern. Diese können unter anderem helfen, eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Es ist außerdem hilfreich, sich zum geeigneten Vertrag für Subunternehmer im Baugewerbe professionell beraten zu lassen.