Zeitarbeit
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Aufträge für Zeitarbeitsfirmen - Die Auftragsbank verbindet
Zeitarbeit ist eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmer, schnell und unkompliziert ein neues Arbeitsverhältnis zu finden. Für Unternehmen hat die Beschäftigung von Zeitarbeitern den Vorteil, dass sie ihre Teams in Zeiten mit hohem Arbeitsanfall unkompliziert aufstocken können. Egal, ob Sie auf der Suche nach Anbietern oder Aufträgen sind: Bei der Auftragsbank finden Auftragnehmer und Auftraggeber mit wenigen Klicks zusammen.
Für Auftraggeber: So finden Sie die passende Zeitarbeitsfirma
Wenn Sie ein Unternehmen sind, das kurzfristig dringenden Personalbedarf hat, ist die Beauftragung von Zeitarbeitsfirmen eine mögliche Lösung. Sie umgehen langwierige Recruiting-Prozesse, finden schnell Personal und müssen sich nicht langfristig an neue Arbeitnehmer binden. Wenn Sie mit der Leistung der Zeitarbeiter zufrieden sind und längerfristigen Bedarf haben, besteht zudem häufig die Möglichkeit sie zu übernehmen.
Erstellen Sie kostenlos und in nur wenigen Schritten einen Auftrag, in dem Sie genau angeben, welche Art von Arbeiten Sie zu vergeben haben. Alternativ können Sie sich durch die Gesuche der Zeitarbeitsfirmen klicken und das passende Personal für Ihr Projekt finden. So können Sie mit geringstem Aufwand und innerhalb kürzester Zeit Ihren Auftrag vergeben.
Für Auftragnehmer: So finden Sie passende Aufträge
Wenn Sie selbst gerade arbeitssuchend sind oder sich zwischen zwei Arbeitsverhältnissen befinden, dann ist die Zeitarbeit womöglich eine gute Lösung für Sie. Sie schließen dafür einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma, die Sie an Unternehmen mit akutem Personalbedarf „verleiht“. Je nach Qualifikation kommen unterschiedliche Jobs infrage. Wenn Sie sich als Zeitarbeiter in einem Unternehmen wohlfühlen und dort Bedarf besteht, ist es sogar möglich, in eine Festanstellung zu kommen. Hierfür müssen Sie allerdings das Arbeitsverhältnis mit Ihrer Zeitarbeitsfirma fristgerecht beenden.
Wie läuft Zeitarbeit ab?
Der Begriff „Zeitarbeit“ sagt bereits viel darüber aus, was man darunter verstehen kann. Es handelt sich tatsächlich um ein Arbeiten auf Zeit. Dafür werden Arbeitnehmer bei Zeitarbeits-Firmen angestellt und an Unternehmen verliehen, die dringend Personal benötigen.
Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber in der Zeitarbeit stets die Zeitarbeitsfirma selbst ist und nicht das Unternehmen, das den Arbeitnehmer ausleiht. Trotzdem hat der Zeitarbeiter einen Vorgesetzten in dem Unternehmen, an das er entliehen und dessen Weisungen er folgen muss.
Die Zeitarbeit bietet sich vor allem für alle an, die die Zeit zwischen zwei Arbeitsverhältnissen überbrücken oder aus der Arbeitslosigkeit herauskommen möchten. Auch für gering qualifizierte Personen ist die Zeitarbeit eine gute Möglichkeit, eine Anstellung zu erlangen. Meist sind die Einstellungshürden nicht so hoch wie bei der direkten Einstellung in einem Unternehmen. Die Zeitarbeit ist gut geeignet, um wieder Fuß zu fassen oder Berufserfahrung zu sammeln.
Für Unternehmen ist die Zeitarbeit optimal, wenn Personalmangel herrscht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein großes Projekt unter hohem Zeitdruck fertiggestellt werden muss oder wenn Mitarbeiter unvorhergesehen gekündigt haben. Über Zeitarbeitsfirmen können diese Unternehmen schnell und unkompliziert Mitarbeiter finden, die sie bei den anfallenden Arbeiten unterstützen können.
Zeitarbeit existiert im Grunde in allen Branchen und über jegliche Qualifikationsstufen hinweg. Mehrheitlich jedoch üben Zeitarbeiter einfachere Tätigkeiten aus: Jeder zweite Arbeitnehmer ist in einer Hilfstätigkeit beschäftigt.
Die meisten Aufträge sind in diesen Branchen zu finden:
- Metallverarbeitung
- Elektro
- Montage
- Sicherheitsdienst
- Logistik
- Verkehr
- Dienstleistungen
Welche rechtlichen Vorgaben für die Zeitarbeit gibt es?
Aus rechtlicher Sicht ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber stets die Zeitarbeitsfirma ist. Diese zahlt dem Zeitarbeiter auch den Lohn aus. Grundsätzlich haben Leiharbeitnehmer jedoch dieselben Rechte und Pflichten wie die festangestellten Beschäftigten des Unternehmens, das den Arbeiter ausgeliehen hat.
Die Höchstdauer des Einsatzes eines Arbeitnehmers im Rahmen der Zeitarbeit beträgt 18 Monate. Nach neun Monaten steht Leiharbeitnehmern dasselbe Gehalt zu wie den festangestellten Mitarbeitern des entleihenden Unternehmens.